Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadtfeuerwehrverband Freiburg e.V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.feuerwehr-freiburg.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Feuerwehr Freiburg
Eschholzstraße 118
79115 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
- Bilder und Grafikfunktionen haben keine eindeutige Alternativtexte
- Zu eingebundenen Videos stehen nicht Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung
- Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden
- Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar
- Fehlerhinweise in Kontaktformularen sind nicht eindeutig in der Informationsübermittlung
- Zitate werden assistiven Technologien (z.B. Screenreadern) nicht angekündigt
Unverhältnismäßige Belastung
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.11.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.11.2021 überprüft.